Die Lichtenfelser Landwehr

Was hat die Lichtenfelser Landwehr mit den Lichtenfelser Schützen zu tun?

1. Felix Silbermann ist 1810 Mitbegründer der Schützengesellschaft und seit 1808 Hauptmann der Lichtenfelser Landwehr.

2. 1810 wird die Schützengesellschaft gegründet, 1811 wird Lichtenfels Sitz eines Landwehr Bataillons.

3. Im Laufe der Jahre sind mehrere Hauptleute der Landwehr auch sehr aktiv im Lichtenfelser Schützenwesen tätig.

Dank

Wir bedanken uns bei Herrn Karlheinz Hößel für die Genehmigung diesen Beitrag auf unsere Homepage einzubinden.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Jahresberichte, welche sehr interessante Beiträge zu anderen Lichtenfelser Themen enthalten.

Diese Beiträge finden Sie unter www.mgl-obermaingeschichte.de

LandwehrTitelVorwort  von Dr. Hilmar Kormann OStD

1. Einleitung
2. Die historischen Grundlagen der Landwehr
3. Die Anfänge der Landwehr in Lichtenfels
4. Die Phase der Konsolidierung bis 1848
5. Das Jahr 1848
6. Der Niedergang der Landwehr
7. Zum Landwehrpersonal und Personenverzeichnis
8. Anmerkungen
9. Bilder

Bildnachweis:
Alle Bilder befinden sich im Besitz des Stadtarchivs Lichtenfels. Für die Erlaubnis zur Präsentation sei der Stadt Lichtenfels herzlich gedankt.

Vorwort

In einer Zeit zunehmender weltweiter Verflechtung im staatlichen und wirtschaftlichen Bereich, in Kommunikation und Verkehr suchen immer mehr Menschen einen Gegenpol zu dieser Globalisierung sehr vieler Lebensbereiche. Diesen finden sie vor allem in der Beschäftigung mit der eigenen Heimat. Dies zeigt sich in der Denkmalpflege, im Freizeitverhalten, in kulturellen Vereinigungen, in der Forschung und im Schrifttum. Mit Genugtuung stellen wir fest, dass in diesem Rahmen unsere heimatkundliche Schriftenreihe ein immer noch wachsendes Interesse findet. Dies ist sicher unter anderem darauf zurückzuführen, dass die historischen Beiträge in unseren Beiheften zum Jahresbericht die Zusammenhänge von Vergangenem und Gegenwärtigem sichtbar machen. Im Hinblick auf unser diesjähriges Thema möge man etwa bedenken, wie intensiv derzeit die Frage diskutiert wird, ob eine Wehrpflichtarmee noch zeitgemäß sei, ob diese seit den Napoleonischen Kriegen praktizierte Form der Solidarität der wehrfähigen Männer gegenüber dem staatlichen Gemeinwesen in einer zunehmend individualistischen Epoche noch Bestand haben kann. Damit drängt sich die weitere Frage auf, wie sich eigentlich nach der Phase der Söldner- und Berufsarmeen der frühen Neuzeit - im Gefolge der Französischen Revolution - die Teilhabe der Bürger an der Landesverteidigung entwickelte.

Studienrat Karlheinz Hößel, Geschichts- und Deutschlehrer an unserem Gymnasium, hat sich mit großer Akribie und souveränem Sachverstand mit dieser Thematik beschäftigt, und zwar am Beispiel der Geschichte des Bürgermilitärs, der sogenannten Landwehr, im Raum Lichtenfels. Dabei macht er die Entwicklung anhand vieler Details anschaulich, die er in umfangreichem Quellenstudium zutage förderte. Gleichzeitig verdeutlicht er die Verknüpfungen des örtlichen Geschehens mit den historischen Abläufen im weiteren bayerischen und deutschen Rahmen.

Mein Dank und meine Anerkennung gelten sowohl Herrn Studienrat Hößel für seine verdienstvolle Arbeit wie auch Herrn Studiendirektor Arneth, der seit vielen Jahren mit hervorragender Sachkompetenz und intensivem Engagement die Herausgabe dieser Schriftenreihe betreut. Nicht zuletzt danken wir dem Elternbeirat unseres Gymnasiums für die großzügige Finanzierung dieses Beiheftes und damit all jenen Eltern, die durch ihre Elternspende die Herausgabe dieser Schrift ermöglichten.

 Dr. Hilmar Kormann, OStD

1.Einleitung

Zur Einschätzung der Landwehr
Die Landwehr war für die Zeit vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis zum Jahre 1870 eine feste Größe im Leben der Bürger. Vielfältig griff sie ins Alltagsleben des Einzelnen wie auch der Stadt als Ganzes ein. Es kann nicht wundernehmen, dass eine solche Einrichtung zahlreiche verschiedene Bewertungen erfuhr. Wie weit diese auseinandergehen konnten, soll mit zwei Zitaten verdeutlicht werden.

Im Jahre 1954 schrieb Heinrich Meyer (Stadtarchivar, welcher auch die Schützenchronik für 1960 massgeblich mitgestaltet hat) über die Lichtenfelser Landwehr (1):

Die kleinen Städte waren nicht wenig stolz auf „ihr Militär". Die Herren Offiziere spielten im gesellschaftlichen Leben keine geringe Rolle. Mochten sie auch das lange Jahr hindurch als Bäcker oder Metzger, als Schmiede oder sonst als schlichte Handwerker ihrer Arbeit nachgehen, am Königsgeburtstag oder am Fronleichnamsfest waren sie nicht wiederzuerkennen. Jeder Zoll ein Held und Kavalier, auch wenn der oft unvermeidliche Ökonomiegeruch aus allen Knopflöchern strömte. Selbst die „Gemeinen" Landwehrmänner [...] trugen einen unbändigen Stolz zur Schau.

Betrachtet man im Gegensatz zu dieser ja durchaus positiven, vielleicht, aus dem zeitlichen Abstand heraus, auch leicht verklärenden Bewertung der Landwehr eine Stellungnahme des Landgerichts Lichtenfels vom 12.Juli 1817, in der es schlicht heißt: "Die Landwehr erscheint in Kriegszeiten zu wenig und in Friedenszeiten zu viel zu sein" (2), so wird deutlich: Die Begeisterung hinsichtlich dieser militärischen Einrichtung scheint im 19.Jahrhundert selbst weniger groß gewesen zu sein.

Definition von Landwehr
Untersucht man nun die tatsächliche Rolle und Bedeutung dieser Einrichtung, so scheint es sinnvoll, zunächst zu beleuchten, was die Landwehr überhaupt war und wo ihre historischen Wurzeln liegen.

Aus soziologischer Sicht ist die Landwehr eine anstaltsmäßig determinierte, gelegenheitsvergesellschaftete soziale Gruppe (3).
Diese Definition kann wichtige Rahmenbedingungen für sie deutlich machen. Ihre Grundlage war die gesetzlich festgelegte Form der Truppenbildung und Organisation, wodurch die anstaltsmäßige Determinierung festgelegt war.

Die Gelegenheitsvergesellschaftung zeigt sich im begrenzten Aufgabenbereich für den diese Einrichtung zuständig war. Zur sozialen Gruppe, aus der sich die Landwehr rekrutierte, sei zunächst festgehalten, dass für den größten Teil der Geschichte dieser militärischen Organisation prinzipiell nur eine bestimmte Bürgerschicht jeder Stadt bzw. Gemeinde zum Dienst verpflichtet war.

Diese Definition kann wichtige Rahmenbedingungen für sie deutlich machen. Ihre Grundlage war die gesetzlich festgelegte Form der Truppenbildung und Organisation, wodurch die anstaltsmäßige Determinierung festgelegt war.

2. Die historischen Grundlagen der Landwehr

Der Einfluss der Französischen Revolution

Wie kam es zu solch einer Einrichtung, wie sie die Landwehr darstellt? Ihren Ursprung muss man in der Französischen Revolution, genauer gesagt, in der Idee der allgemeinen Wehrpflicht suchen. Schon die französische Verfassung von 1793 erklärte das ganze Volk zur „allgemeinen Streitkraft der Republik", wobei die Dienstgrade durch freie Wahl der Wehrpflichtigen bestimmt wurden. Damit sollte zum einen der Gleichheitsgedanke verwirklicht werden, zum anderen der bedrängten Republik ein militärisches Machtinstrument an die Hand gegeben werden (4).
Bedingt durch den Rheinbund, drangen die Impulse der Französischen Revolution in Süddeutschland schon früh ein. Noch im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts entstand in Bayern ein Bürgermilitär als Nationalgarde, das zur Zeit der Befreiungskriege den Namen „Landwehr" erhielt
(5). Es gab auch schon vorher Bürgerwehren, doch eine umfassende Organisation fand vor 1800 noch nicht statt (6). In Bayern spielten von Anfang an verschiedene Zielsetzungen eine Rolle. Neben dem Verteidigungsgedanken wurden auch die Kostenersparnis im Vergleich mit dem stehenden Heer und die Erziehung zum Ehrgefühl und zur Moralität betont (7).
Die bayerische Entwicklung

Schon unter König Max I. Joseph von Bayern (1805-1825) wurde 1804/05 ein Kantonsreglement erstellt, das aber noch relativ folgenlos blieb (8).
1807 und 1809 erfolgten Organische Verordnungen über die Errichtung einer Landwehr. Hier geschah der tatsächliche Schritt zum Aufbau solcher Einrichtungen. Neben der aktiven Armee war eine Nationalgarde vorgesehen, die in drei Klassen unterteilt war: Die erste Klasse stellte die Reserve-Bataillone und entsprach auch in Ausrüstung und Pflichten ganz der aktiven Armee. Die zweite Klasse bildete die mobilen Legionen. Sie wurde nur bei Gefahr aufgeboten und umfasste die Männer zwischen 18-25 Jahren, die nicht in der Armee dienten, außerdem die Unverheirateten zwischen 25-40 Jahren sowie das Jagdpersonal und Freiwillige. Während die erste Klasse auch außerhalb des Landes eingesetzt werden konnte, war ihr Dienst auf den Einsatz gegen äußere und innere Feinde innerhalb der Landesgrenzen beschränkt. Zur dritten Klasse gehörten alle männlichen Staatsangehörigen bis zum 60. Lebensjahr. Sie waren zuständig für Ruhe und Sicherheit innerhalb des Landes, soweit diese nicht durch einen äußeren Feind gefährdet wurden.
Waren in diesen ersten Verordnungen noch alle Staatsbürger zum Dienst verpflichtet, so beschränkte die Verordnung vom 10.Juni 1813 die Dienstpflicht auf die Bürger, die gemäß dem Gemeindeedikt vom 24.September 1808 als Gemeindemitglieder galten. Das waren nur diejenigen, die innerhalb der Gemarkung versteuerte Grundstücke besaßen oder ein besteuertes Gewerbe ausübten. Diese Einschränkung wurde schon im Oktober 1813, bedingt durch die einsetzende allgemeine Landesbewaffnung gegen Napoleon, wieder rückgängig gemacht.
Eine letzte umfassende Verordnung zur Landwehr erging unter König Ludwig I. (1825-1848) als Königlich allerhöchste Verordnung vom 16.März 1826. Hier wurde der Einrichtung ihr Gepräge für die Friedenszeit gegeben. Die allgemeinen Bestimmungen, z.B. die Dreiteilung der Landesverteidigung in stehendes Heer, Reserve und Landwehr, blieben erhalten. Allerdings war die Dienstpflicht wieder auf jene beschränkt worden, die wirkliche Gemeindemitglieder und imstande waren, sich Uniform und Bewaffnung selbst zu beschaffen.
In dem skizzierten Rahmen sollen im folgendem die Anfänge der Lichtenfelser Landwehr beschrieben werden.

3. Die Anfänge der Landwehr in Lichtenfels

Probleme der Bataillonsgründung

Die ersten Angaben über die Errichtung einer militärischen Organisation, damals noch als Bürgermilitär bezeichnet, finden sich in einem Schreiben des Landrichters Schell vom 9.Juli 1807 an die Königliche Landesdirektion.
Dort wird berichtet, dass in Staffelstein bereits zwei Kompanien gebildet worden seien, wovon eine bereits seit zwei Jahren bestehe! In Lichtenfels seien Musterung und Einschreibung zur Bildung zweier Kompanien ebenfalls schon durchgeführt. Bereits im Juli 1808 konnte die Wahl der Offiziere gemeldet werden. Noch in diesem Jahr tauchen aber bereits die ersten organisatorischen Probleme auf. Nach Schells Willen sollten Lichtenfels und Staffelstein zusammen ein Bataillon bilden, eine Verfahrensweise, die eigentlich nicht erlaubt war. Außerdem widersetzten sich die Staffelsteiner einem solchen Plan, da sie ein eigenes Schützenchor gründen wollten. Sie schrieben sogar einen diesbezüglichen Beschwerdebrief mit Unterschriftenliste an die Königliche Landesdirektion. Zwei Bürger Staffelsteins, Michael Kirchmaier und Gottfried Hoffmann, sollen, dem Bericht Schells nach, versucht haben, die Dienstpflichtigen aufzuhetzen und den Dienst verweigert haben.
Die Frage nach der Erlaubnis zur Gründung eines Bataillons blieb zunächst bestimmend. Schell wollte dies wohl der besonderen Dekorationen wegen, die einem Bataillon zustanden, und wandte sich deshalb an das Kreiskommissariat um Hilfe. Die Regierung blieb aber zunächst bei ihrer Ablehnung, weshalb der Landrichter nun versuchte, sein Ziel auf anderem Weg zu erreichen. Er wies darauf hin, dass schon eine beträchtliche Summe für Fahne, Mützen und Säbel ausgegeben worden sei und die Bürger bezüglich der Gründung einer eigenen Militäreinrichtung große Hoffnungen hegten. 1809 führte er nochmals eine Konskription durch, bei der sich weitere 61 dienstfähige Bürger aus Lichtenfels fanden. Mit diesen Leuten wollte er eine dritte Kompanie bilden. Da die Untergrenze für eine Kompanie bei 60 Mann lag, musste er befürchten, die 61 Mann würden den anderen Kompanien zugeschlagen. Um dies zu verhindern, wies er darauf hin, dass durch eine Zusammenlegung viele Offiziere ihre Stellen verlören, was zu Missmut unter den Bürgern führen könnte. Auch sei für die nächste Zeit mit weiterem Bevölkerungswachstum in Lichtenfels zu rechnen.
Ein weiterer Pluspunkt für seinen Plan war die Tatsache, dass im Dezember 1809 der damalige Kronprinz Ludwig von Bayern auf der Reise zu seiner Braut Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen durch die Stadt kam. Zu seinem Empfang hatte Lichtenfels eigens Kanonen aus Weismain ausgeliehen, um den gebührenden Salut schießen zu können. Auch die Landwehr hatte die Ankunft mit einer Parade feierlich gestaltet und vom Prinzen dafür Lob empfangen
(9).
Die Argumente und das prinzliche Wohlwollen scheinen Eindruck gemacht zu haben. Am 1.Mai 1811 wurde Lichtenfels Sitz eines Bataillons, dessen erste zwei Kompanien in der Stadt selbst, die dritte und vierte in Staffelstein und Marktzeuln lagen
(10). In den späteren Jahren konnte Staffelstein bisweilen zwei, häufig aber nur eine Kompanie aufstellen (11).

Silbermann

 

Die Landwehr in den Freiheitskriegen

Als Bayern das Bündnis mit Napoleon verließ, hatte dies auch unmittelbare Auswirkungen auf die Landwehr. Bereits im Oktober 1813 erging ein königlicher Befehl, die schon bestehenden Wehren durch Beitritt aller Einwohner jeden Standes zu erweitern. Dieser Aufruf wurde auch durch schriftliche Aufforderungen, sofort einem Corps freiwillig beizutreten, unterstützt (12). Zugleich wurde ein eigenes Kreiskommando bestellt, dessen Leiter im Mainkreis Graf von Giech zu Thurnau wurde. Er war damit der Befehlshaber der Landwehren in allen militärischen Belangen (13).
Im Bereich des Landgerichts Lichtenfels wuchs die Landwehr nun sehr schnell enorm an. Das erste Bataillon in Lichtenfels wurde umgruppiert und erweitert. Zu den zwei städtischen Kompanien kamen noch vier weitere mit den Standorten Buch, Marktzeuln, Marktgraitz und Zettlitz. Führer dieses Bataillons war Landrichter Schell im Range eines Majors. Dazu kam ein weiteres Bataillon, bestehend aus zwei Staffelsteiner Kompanien und vier weiteren mit Sitz in Prächting, Oberlangheim, Ebensfeld und Kleuckheim
(14). Wie lange diese erweiterten Verbände bestehen blieben, ist mit Sicherheit nicht mehr festzustellen. Als anlässlich der neuen Landwehrordnung von 1826 wieder eine Bestandsaufnahme gemacht wurde, erschienen jedenfalls die Landwehrverbände in Lichtenfels, Staffelstein und Marktgraitz wieder als ein Bataillon, wobei nun auch in Staffelstein zwei aktive Kompanien existierten, während die Kompanie in Marktgraitz als ruhend betrachtet wurde (15). Zu diesem Zeitpunkt galten auch die Landwehren auf dem platten Land, die ja für den großen Zuwachs von 1814 verantwortlich waren, als ruhend (16).
 

4. Die Phase der Konsolidierung bis 1848

Die Uniformfrage

Mit dem Ende der Befreiungskriege setzte für die Landwehr eine Phase ein, in der sie sich, unterbrochen durch die Ereignisse des Jahres 1830, relativ ruhig und auf ihre Ordnungsaufgaben ausgerichtet entwickeln konnte. Dennoch gab es auch in diesen Jahrzehnten Probleme und Organisationsfragen, die dieser Einrichtung zu schaffen machten.
Zunächst war die Frage der Uniformierung zu klären. Bereits 1816 konnte aus dem Polizeibezirk Lichtenfels gemeldet werden, dass sie weitgehend abgeschlossen sei
(17). Zunächst war nur festgelegt worden, dass die Uniformen für die Landwehr blau sein sollten, einzig die Jäger sollten grüne und die Artilleristen hechtgraue Uniformen mit roten Kragen und Aufschlägen tragen (18). 1814 waren die Angaben präzisiert worden. Vorgeschrieben war nun ein hellblauer Rock mit silbernen Knöpfen, hellblaue Hosen mit weißen Seitenstreifen und ein Tschako, ein zylinderähnlicher Hut, mit Nationalkokarde und Kompanieabzeichen (19). Bei Offizieren wurde die Kopfbedeckung zusätzlich mit weißblauen Federbüschen verziert. Hinzu kamen für alle Männer schwarze Bandelieren, die sich auf der Brust kreuzen sollten und als Gehänge für Seitengewehr und Patronentasche dienten. Bei festlichen Anlässen war es auch möglich, statt der blauen eine weiße Hose zu tragen (20). Die Verordnung von 1826 brachte nochmals einige Veränderungen für die Uniform. Allerdings scheinen diese Forderungen nur sehr allmählich verwirklicht worden zu sein. Noch 1828 meldete man aus Lichtenfels, dass vierzehn Offiziere und 55 Mann der Mannschaft altuniformiert seien, neuuniformiert seien der Hauptmann Georg Krug, sieben weitere Offiziere und 156 Mann der Mannschaft. Es war wohl eine Frage des Einkommens, die neue Uniform sofort anzuschaffen. Wer die alte Uniform bereits besaß, hatte sicherlich keine große Lust, nochmals Kosten auf sich zu nehmen. Darauf deutet auch die altersmäßige Verteilung hin. Während nahezu alle Altuniformierten zwischen 40 und 60 Jahren waren, waren die Neuuniformierten fast alle zwischen 20 und 40 (21). Die neue Uniform blieb bis zur Auflösung der Landwehr im Wesentlichen unverändert. Einzelnen Modeerscheinungen wie dem Benützen der Pickelhaube statt des Tschakos traten die Hauptleute meist energisch entgegen (22).

Organisation und Bewaffnung

Der Wert der Landwehr scheint nach den Freiheitskriegen eher gering veranschlagt worden zu sein. Das Landgericht Lichtenfels äußerte sich in einem Bericht des Jahres 1817 sehr negativ. Es betonte, dass es staatsrechtlich fraglich sei, den Untertanen neben einem stehenden Heer, das sie ohnehin schon finanzierten, noch eine zweite Last in Form eines persönlichen Waffendienstes aufzubürden. Noch wichtiger erschien aber der wirtschaftliche Aspekt. Es sei für Industrie, Gewerbefleiß und Wohlstand sehr nachteilig, wenn jeder Nährvater seine durstige Familie in Not und Elend verlassen muss, während er seinem Berufe des Waffendienstes folgen soll (23).
Schwierig blieb auch die Frage nach Ausbildung und Bewaffnung der Dienstpflichtigen. Seit 1820 kam die Diskussion um den Besuch der Schießstätten auf, da beim Innenministerium des Obermainkreises der Antrag vorlag, nunmehr in Städten und Märkten mit einer eigenen Schützenkompanie den Besuch einer solchen Übungsstätte vorzuschreiben. Lichtenfels sprach sich gegen eine solche Regelung aus und wollte allen angehenden Bürgern militärische Übungen zur Pflicht machen. Dabei wurden folgende Gründe aufgeführt:
- Erweckung [sic!] und Erhaltung eines militärischen Geistes
- Bildung von Bürgersoldaten
- Hebung des Frohsinns und der Volksbelustigung
- Hebung der Industrie und vaterländischer Kunst.
Allerdings wurde auch auf mögliche Gefahren hingewiesen, vor allem auf den Missbrauch durch Jagdfrevel und auf die Vernachlässigung der beruflichen und häuslichen Pflichten
(24).
Einen gewissen Einschnitt in der Entwicklung brachte die Verordnung von 1826, die in der Folgezeit durch zahlreiche Einzelbestimmungen immer wieder verändert und ergänzt wurde. Das Kreiskommando hatte damals der Graf von Ortenburg für den Ober- und Untermainkreis inne. Bei der Umsetzung der neuen Vorschriften stieß er auf eine Reihe von Problemen. So beklagte er, dass alle Unterlagen fehlen würden, die Auskunft geben könnten, wo bereits Landwehren existierten und wo noch welche zu errichten seien. Nach der neuen Verordnung hatten nämlich alle Städte und Märkte mit magistratischer Ordnung, gleich welcher Klasse, eine solche aufzustellen. Im Februar 1829 konnte Ortenburg dann melden, dass alle aktiven Wehren so organisiert seien, dass es nun an der Zeit sei, eine allgemeine Vorschrift bezüglich Bewaffnung und Übung zu erlassen. 1 1/2 Jahre später drängte dann die Regierung darauf, alle Landwehren endgültig aufzubauen und strikt auf Einhaltung der Übungen zu achten. Seinen Grund hatte dies in den wiederholten mehrfachen Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit in den benachbarten sächsischen Staaten
(25). Um der drohenden Gefahr zu begegnen, wurde noch 1830 der Hauptmann Thomas von Remich vom 13.Linieninfanterie-Regiment auf eine sechswöchige Inspektionstour durch den Obermainkreis geschickt. Weiterhin wurden Sicherheitswachen eingeführt, die aber bereits 1831 wieder aufgelöst wurden (26). Eine zusätzliche vorbeugende Maßnahme bestand in der Ausgabe von Waffen. Während Lichtenfels in einer Übersicht vom Januar 1829 noch keine Gewehre aus dem königlichen Zeughaus Nürnberg erhalten hatte, waren es 1836 76. Da nach 1830 bis 1848 keine Gewehre aus staatlichem Besitz mehr ausgegeben wurden, müssen diese wohl im Zusammenhang mit dem Jahr 1830 in die Stadt gelangt sein. Die restlichen 292 Gewehre, über die die Landwehr 1836 verfügte, waren Privatbesitz (27).
Auch in dieser Phase gesteigerter Aufmerksamkeit und Wachsamkeit wurden die üblichen Aufgaben der Landwehr weiterhin erfüllt. Als sich Ludwig I. auf einer Reise durch alle Orte, die er als König noch nicht besucht hatte, auch am Obermain einfand, begaben sich am 25. Juni 1830 die Lichtenfelser Kompanien nach Staffelstein, um dort für den König, der weiter nach Banz reisen wollte, Spalier zu stehen
(28).
1832 wurde der Obermainkreis zunächst in vier Inspektionsbezirke eingeteilt: Naila, Rehau, Kemnath und Höchstadt. Die Städte Bamberg, Bayreuth, Kronach und Wunsiedel waren in dieser Einteilung nicht berücksichtigt worden. Lichtenfels und Weismain waren zunächst dem Bezirk Höchstadt zugeteilt worden, wurden dann aber sehr schnell wieder ausgegliedert, da hier eine regelmäßige Inspektion überflüssig erschien. Dies hatte zwei Gründe: Zum einen sollte Lichtenfels bald einen früheren Linienoffizier als Kommandanten erhalten, also jemanden, der mit militärischen Dingen durchaus vertraut war (29), zum anderen wurde vorgebracht, dass die beiden Städte ohnehin des Öfteren vom Kreiskommandanten besucht würden, da dieser ja in unmittelbarer Nähe, nämlich in Tambach, seinen Wohnsitz habe
(30). Mit dem königlichen Erlass vom 19.Februar 1833 wurde dann die endgültige Distriktseinteilung vorgenommen. Es entstanden sieben Bezirke, wobei Kulmbach, Hollfeld, Lichtenfels, Scheßlitz, Seßlach und Weismain den siebten Bezirk bildeten. Zum Inspekteur wurde 1834 der Rittergutsbesitzer Freiherr Franz Ludwig Friedrich von Künsberg zu Schmeilsdorf ernannt, der dieses Amt bis 1848 versah (31).

Die Fahnenweihe von 1834

Einen Höhepunkt für die Lichtenfelser Landwehr brachte das Jahr 1834 mit der Fahnenweihe am 20. Mai. Vor diesem Termin hatte es allerdings einige Aufregung gegeben. Im Februar dieses Jahres stand zunächst eine erneute Überprüfung aller bisher als untauglich geführten Personen an. Prinzipiell freigestellt vom Dienst waren nur Hof- und Staatsdiener, Geistliche, Ärzte, Poststallmeister, Schullehrer und Advokaten, da diese Berufsgruppen ohnehin eine ungewöhnlich hohe Belastung zu tragen hätten (32). In Lichtenfels gab es aber eine Anzahl von Männern, die keinen dieser Berufe ausübte und dennoch weder zum aktiven Landwehrdienst noch zur Zahlung von Reluitionen verpflichtet war.
Durch die Zahlung von Reluitionen wurde die persönliche Dienstleistung abgelöst. Sie stellten die wichtigste Einnahmequelle der Landwehren dar
(33). Es war also wichtig, diese Leute zumindest zur Zahlung dieser Gelder zu veranlassen. Sie wurden also vorgeladen, um zu ihrer Nichtdienstleistung Stellung zu nehmen.
Von den 19 Betroffenen waren zwei offensichtlich unberechtigt verpflichtet worden, nämlich der Apotheker Häffner und der Rentamtsdiener Andreas Stößel, die beide ja per Gesetz vom Dienst freigestellt waren. Zwei weitere gaben keinen Grund für ihre Dienstuntauglichkeit an. Der Rest berief sich auf körperliche Gebrechen: Fehlende Finger bzw. Armbeschwerden wurden dreimal als Begründung angegeben, vier Männer nannten krumme Beine bzw. ein kurzes Bein als Folge eines schlecht verwachsenen Bruches, zwei führten ihren Buckel als Begründung an, ebenso viele waren einäugig, einer berief sich auf seine Schwerhörigkeit und einer auf seinen schlechten Allgemeinzustand
(34).
Schon 1828 hatte es Probleme mit der persönlichen Ableistung des Dienstes gegeben. Der damalige Hauptmann Krug hatte den Bürger Ignaz Wilhelm aufgefordert, sich unverzüglich zu melden, da er bereits drei Jahre nicht mehr zum Dienst erschienen sei
(35). Wilhelm hielt dagegen, dass er ein Zeugnis des königlichen Gerichtsarztes Krappmann habe, der ihm bescheinige, an Bluthusten, Brustbeschwerden und schwächlicher Konstitution zu leiden, weshalb er nicht mehr dienstfähig sei. Er schloss seinen Brief mit der ironischen Bemerkung:

Zu meinem innigsten Leidwesen sehe ich mich daher außerstande, der Waffen Ruhm und Ehre mit einem so ausgezeichneten und preiswürdigen Kommandanten zu teilen und den wahrscheinlich aus besonderer Zuneigung zugedachten Vorzug der Einreihung in die I. Kompanie zu genießen (36).

Damit aber hatte er Hauptmann Krug in Rage gebracht. Der wandte sich nun an das Kommando des Obermainkreises und klagte,
dass sich auch mehrere Bürger erfrechen, Gesuche um Befreiung vom Landwehrdienst beim Kompanie-Kommando einzureichen und mit ungeeigneten Ausdrücken sich bedienen, hauptsächlich Ignaz Wilhelm, welcher freiwillig unter die Musik als Flötist getreten ist und, wie in der Grundliste ersichtlich, erst 39 Jahre alt und als Porzellanmaler, der doch wegen des vielen Sitzens notorisch eine hohle Brust haben muss, auch gewiss den geringen Landwehrdienst tun kann
(37).
Krug drohte sogar damit zurückzutreten, falls Wilhelm Recht bekommen sollte. Dieser musste sich nun nochmals einer medizinischen Kommission stellen und wurde schließlich Anfang 1829 aus dem aktiven Dienst entlassen. Allerdings blieb er reluitionspflichtig
(38).
Doch zurück ins Jahr 1834. Kurz vor der Fahnenweihe ergab sich für Krug, der inzwischen zu Divisionskommandeur aufgestiegen war, nochmals ein ähnlich gelagertes Problem. Der Landwehrmann Georg Düring verweigerte den Dienst und sollte sich sogar abfällig über die bevorstehende Weihe geäußert haben, indem er sagte, wenn die hiesige Fahne eine eroberte wäre, so würde er den Eid gerne leisten, doch einem zusammengebettelten Fetzen wie der neuen Fahne schwöre er nicht. Bei einem Verhör am 21.Februar 1834 stritt Düring alles ab. Die Zeugenaussagen waren aber so eindeutig, dass er 48 Stunden Arrest erhielt
(39).
Drei Monate später, am 20.Mai 1834, war der wohl feierlichste Tag in der Geschichte der Lichtenfelser Landwehr, die Weihe der neuen Fahne.
Der Tag begann schon um 4.30 Uhr, als in Staffelstein und Marktzeuln Generalmarsch geschlagen wurde, eine halbe Stunde später marschierten die Kompanien beider Orte nach Lichtenfels ab. Um 8 Uhr begab sich das ganze Bataillon im Parademarsch zum Festplatz. Inzwischen hatten alle Beamten und Geistlichen der Stadt sich versammelt, um die angereisten Ehrengäste zum Festplatz zu geleiten. Erschienen waren Herzog Wilhelm, der Kreiskommandant Graf von Ortenburg und der Kreisinspekteur von Landgraf. Auf dem Festplatz war ein Altar aufgebaut worden für den stattfindenden Gottesdienst, bei dem selbstverständlich die Bataillonsmusik spielte. Nach dem Gottesdienst fand die eigentliche Fahnenweihe statt, deren Kern die Befestigung der Fahne an der Stange war. Dazu schlug zunächst der Pfarrer drei Nägel im Namen der Heiligen Dreifaltigkeit ein, dann schlug der Kreiskommandant weitere vier Nägel ein, diesmal im Namen des Königs, der Königin, des Kronprinzen und des Kreiskommandos. Nach diesem Zeremoniell, das gebührend mit Glockengeläute und Böllerschüssen beendet worden war, leisteten die Landwehrmänner ihren Eid auf die Fahne. Anschließend begab man sich zur Feier in die Stadt
(40).
Am 7.Juni schickte Herzog Wilhelm in Bayern, der inzwischen sein Sommerquartier in Banz bezogen hatte, einen Brief an das Lichtenfelser Offizierskorps, in dem er der Fahnenweihe mit folgenden Worten gedachte:
Wohlbekannt mit dem guten Geiste und den loyalen Gesinnungen der Bürger von Lichtenfels, Staffelstein und der Umgegend für König und Vaterland konnte ich es als Mitglied des Königlichen Hauses und als Nachbar meinem Herzen nicht versagen, Zeuge einer Handlung zu sein, welche in einer so sehr bewegten Zeit für jeden patriotisch Gesinnten durch ihre Bedeutung und den Ausdruck warmer Teilnahme nicht anders als erhebend und erfreulich sein konnte
(41).
Mit der Einführung der neuen Fahne war die bisherige überflüssig geworden. Sie wurde nun beim Stadtmagistrat aufbewahrt. Diese alte Fahne war aus rotem Stoff, hatte auf der einen Seite das kurfürstlich-bayerische Wappen, auf der anderen das Stadtwappen
(42).

Die Aufgaben der Landwehr

In der Folgezeit wurden die Aufgaben der Landwehr nochmals im Einzelnen festgelegt. An jedem Sonn- und Feiertag hatte sie eine Wache, bestehend aus einem Unteroffizier und vier Gemeinen, aufzustellen, die gewöhnlich um sechs Uhr abends aufziehen musste und bis vier Uhr früh zu patrouillieren hatte. Dabei in Haft genommene Ruhestörer waren den Polizeibehörden zu übergeben. Bei Tanzveranstaltungen musste ein Unteroffizier die Aufsicht führen. Kontrolliert wurden diese Wachdienste von der Gendarmerie (43). An allen Samstagen in einem Monat des Jahres sollten militärische Übungen abgehalten werden, bei denen das Bilden, Marschieren und Schwenken in Rotten, Sektionen, Zügen und Kompanien sowie die Handgriffe zum Laden der Gewehre im Mittelpunkt standen (44). Zu diesen Aufgaben kamen Paraden und Aufzüge zu kirchlichen und anderen Feiertagen, so dass sich durch die persönliche Dienstleistung eine Belastung von 10-20 halben Arbeitstagen im Jahr ergab (45).

5. Das Jahr 1848

Das Obermaingebiet wurde schon früh in die Ereignisse des Jahres 1848 einbezogen (46). Zentrum war hier Bamberg, doch sehr bald zeigten sich auch Auswirkungen der Revolution auf dem Lande. Am 12.März hatten sich in der Gegend um Kronach Unruhen abgespielt, die v.a. gegen adlige Grundherren gerichtet waren (47).
In Lichtenfels
(48) war zu diesem Zeitpunkt noch nichts passiert, doch immerhin lagen Anzeigen vor über nächtliche Ruhestörungen, so dass sich schon am 13.März 1848 der Stadtmagistrat und Joseph Schneider, der damalige Hauptmann der Landwehr trafen, um über geeignete Maßnahmen nachzudenken.

Die Gründung der freiwilligen Sicherheitswache

Man beschloss, die Nachtwache durch weitere Männer zu verstärken und die Landwehr in ständiger Bereitschaft zu halten. Weiterhin sollte auch die Gendarmerie verstärkt zur Kontrolle der Nachtwachen und zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung herangezogen werden (49). Noch am gleichen Tag wurde eine freiwillige Sicherheitswache aus 38 Mann gebildet, die in vier Rotten eingeteilt wurden und sich verpflichteten, von neun Uhr abends bis fünf Uhr morgens Patrouille durch die Stadt zu laufen. Dieser Sicherheitswache wurde ein Raum im Rathaus zur Verfügung gestellt, in dem jeweils zwei Mann sich bereithalten sollten. Im Falle von Ausschreitungen sollte sich die Wache der Landwehr unterstellen und von dieser die Befehle erhalten (50).
Diese Wache fand sehr großen Zuspruch. Schon am 14. März verpflichteten sich 15 weitere Bürger, am Tag darauf nochmals 19. Wieder einen Tag später stellte die Eisenbahnbau-Sektion fünf Beamte zur Sicherheitswache ab, und am 17. März meldeten sich noch mal elf Freiwillige, denen am 19. März weitere 22 Mann folgten
(51).

Gewehr Landwehr

 

Vorfälle in Lichtenfels

Ein erster Vorfall hatte sich in der Stadt am 15.März ereignet. Der Tagelöhner David Fasching hatte in der Nacht vom 14. zum 15.März einige Lichtenfelser Judenfamilien geweckt, sich als Mitglied der Sicherheitswache ausgegeben und eine Maß Bier verlangt. Deshalb wurde er vom Bürgermeister vorgeladen und erhielt eine ernste Verwarnung. Ebenso erging es dem Soldaten Anton Johannes, der Fasching bei seinem nächtlichen Zug begleitet hatte.
Man sollte wohl auch erwähnen, dass die Sicherheitswache nicht nur aus zuverlässigen Männern bestand. Schon am 20. März hatten einige, offenbar unter Alkoholeinfluss, in der Wickleinschen Wirtschaft randaliert. Dies und andere Disziplinlosigkeiten führten schließlich zu einer Beschwerde des Stadtmagistrats, der v.a. die jungen Burschen aus Burgberg als eine rohe und gefährliche Truppe für die Ausschreitungen verantwortlich machte. Man wandte sich an die Gemeindeverwaltung Burgberg sowie den Ortsvorsteher Zimmermann, mäßigend auf diese Männer einzuwirken
(52).
Das größte Problem stellte aber die Wilderei dar. Schon am 26. März hatte man sich veranlasst gesehen, diesen Tatbestand bekannt zu machen
(53).
Dies scheint aber wenig Eindruck gemacht zu haben, die Jagd ging ohne Einschränkung weiter, so dass am 23.April der Landrichter Eschenbach
(54) den Stadtmagistrat aufforderte, eine Bürgerversammlung abzuhalten und alle Anwesenden unterschreiben zu lassen, dass sie von der Strafbarkeit einer solchen Handlungsweise wüssten.
Allerdings erschienen zu dieser Versammlung nur 31 Bürger, weshalb sie einen Monat später wiederholt werden musste. Diesmal fanden sich immerhin 111 Personen ein. Zum Eklat kam es, als zwei angesehene Bürger, Felix Hübner und Joseph Schneider, der Kommandant der Landwehr, sich weigerten, die geforderte Unterschrift zu leisten
(55).

Aufgaben und Selbstverständnis der Sicherheitswache

Ein weiteres Problem war die Bewaffnung der freiwilligen Sicherheitswachen. Zunächst übten diese mit den Gewehren der aktiven Landwehr, mussten aber ihre Patrouillen noch mit ungeeigneten Hausgewehren oder aber ohne Waffen durchführen. So erging vom Landgericht die dringende Bitte an das Innenministerium, Gewehre zu liefern. Unterstützt wurde diese Bitte durch eine Eingabe des Staffelsteiner Magistrats, der darauf verwies, dass Staffelstein Drohungen erhalten habe, weil dort Demonstrationen gegen die republikanische Partei stattgefunden hätten. Nun habe man Angst, dass sich in Bamberg Radikale zusammenrotten würden und gegen Staffelstein auszögen (56). Mitte Mai erhielten die Sicherheitswachen der beiden Städte 175 Steinschlossgewehre aus dem Nürnberger Zeughaus (57).
Damit war aber noch nicht der Höhepunkt der Entwicklung erreicht. Bis zum Juni war die Zahl der Freiwilligen auf 220 Mann angewachsen. Außerdem waren an allen Orten, die keine freiwillige Sicherheitswache hatten, eigene Wachen, je nach Größe des Orts, bestellt worden. So mussten nochmals 25 Gewehre angefordert werden. Weiterhin hatte man vergessen, die zu den Waffen gehörenden Kugeln und Schraubenzieher mitzusenden. Auch diese mussten nachträglich angefordert werden.
Anspruch und Selbstbewusstsein der Sicherheitswachen zeigte sich auch daran, dass es ihren Offizieren gestattet wurde, die silbernen bzw. wollenen Portepees zu tragen, die normalerweise der regulären Landwehr vorbehalten waren
(58).
Den Höhepunkt für die Lichtenfelser Sicherheitswache stellen die Monate September/Oktober 1848 dar. Mitte September hatte das Korps von den hiesigen Jungfrauen eine reichbestickte, weißblaue Fahne als Geschenk erhalten. Diese 85 auf 125 cm große Fahne zeigt auf der eine Seite das Stadtwappen, auf der anderen Seite in einem Eichenlaubkranz die Inschrift: Dem Landwehr-Freicorps Lichtenfels geweiht von den Jungfrauen daselbst 1848
(59).

Fahne2 Landwehr LichtenfelsDas Jahr 1848 ging ohne weitere größere Zwischenfälle zu Ende (60).
Als im Frühjahr 1849 nochmals besorgniserregende Nachrichten aus den Großstädten kamen, fand sich in Lichtenfels im Mai dieses Jahres eine aus 30 Mann bestehende freiwillige Volkswehr zusammen, die sich sogar eine eigene Satzung gab. Hauptmann dieser Truppe war der Kaufmann Konrad Baumann, der aber noch im selben Jahr starb. Die Volkswehr bestand dann wohl nur noch sehr kurze Zeit
(61).
Seit Ende 1849 begann die Regierung die Rückgabe der ausgeliehenen Gewehre zu betreiben. In ganz Bayern waren damals über 10.000 Gewehre verteilt worden, davon hatte Oberfranken 832 erhalten und das Landgericht Lichtenfels 175. Bis zum Januar 1850 waren die Waffen an Nürnberg zurückgegeben. Zu diesem Zeitpunkt oder wenig später war wohl auch die Existenz der freiwilligen Sicherheitswachen beendet
(62).

6. Der Niedergang der Landwehr nach 1848

Disziplinprobleme

Es erscheint vielleicht etwas konstruiert, lässt man den Niedergang der Landwehr mit dem Scheitern der Revolution von 1848 beginnen. Dennoch legen die Quellen diese Periodisierung durchaus nahe, da sich nach diesem Zeitpunkt die Probleme häufen. Im Alltag veränderte sich zunächst freilich nichts Wesentliches. Paraden, Übungen, Musikveranstaltungen usw. blieben ein Hauptbestandteil des Lebens der Dienstpflichtigen.
Schon 1853 beklagte Major Schellerer die zunehmende Lockerung der Disziplin bei den Kompanien und drohte mit Arreststrafen. Allerdings scheint er damit nur wenig Erfolg gehabt zu haben, denn im März 1854 musste er Rapportstunden einführen, um die Offiziere zu kontrollieren. Außerdem wurde auch eine monatliche Inspektion der gesamten Mannschaft angeordnet
(63).
Der Niedergang des Instituts zeigte sich auch in einer Reihe von Disziplinarverstößen, die sich in den 50er und 60er Jahren häuften. Im Jahr 1854 gab es gleich zwei Fälle von Insubordination.
Im Juni diesen Jahres begann die Untersuchung gegen den Feldwebel Balthasar Wagner, dem vorgeworfen wurde, bei einer Übung versucht zu haben, die ganze Kompanie zur Gehorsamsverweigerung zu überreden. Hinzu kam, dass er sich auch immer wieder negativ über die Landwehr geäußert haben sollte und dass er versucht haben soll, seine neue Montur, die erst kurz vorher im Tausch für seine alte erhalten hatte, zu verkaufen. Kernpunkt der Beschuldigungen war der Vorwurf, Wagner habe in der Öffentlichkeit das berühmte Götz-Zitat im Zusammenhang mit dem Herrn Major gebraucht
(64).
Noch im selben Jahr gab es auch eine Untersuchung gegen den Sergeanten Franz Bohlein, der ebenfalls Offiziere der Landwehr beschimpft haben sollte
(65). Damit aber noch nicht genug. Schellerer musste auch noch Beschwerde über den neuen Korporal Hoch führen:

  Bezüglich des neu gewählten Korporal Hoch ist pflichtgemäß zu bemerken, dass derselbe durchaus keiner Achtung sich zu erfreuen hat, und es dürfte dessen sofortige Degradierung umso mehr erfolgen, als dessen Vorschlag zum Korporal ohnedies nur aufgrund eines Trinkgelages mit ein paar Unteroffizieren stattgefunden hat (66).

Behinderungen des Dienstbetriebs

Seit Anfang 1861 gab es Probleme, die über die bisherigen, eher internen Auseinandersetzungen hinausgingen und einen gewissen Paradigmenwechsel in breiten Schichten der Bevölkerung erkennen lassen.
Am 22. Januar 1861 wandte sich das Landgericht Lichtenfels an die Regierung von Oberfranken mit der Bitte, die Fahne des ehemaligen Freikorps von 1848 nicht an den dortigen Turnverein zu übergeben, sondern lieber bei der Kompanie zu belassen. Der Stadtmagistrat stellte sich allerdings in einem Schreiben entschieden auf die Seite der Turner, pochte auf die Legalität des Turnvereins und auf dessen Recht, die Fahne zu führen, da viele von dessen Mitgliedern ehemals dem Freikorps angehört hatten. Bürgermeister Höggner vertrat jedoch eine andere Meinung. Er äußerte sich folgendermaßen:

Die Fahne des Freicorps wurde von den hiesigen Frauen und Jungfrauen mit den edlen Gesinnungen als echte Deutsche wie dem Staat treuergebene Patrioten für die gleichfalls edel gesinnten jungen Männer zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, wie sich auch dieselben in ihrer Aufgabe würdig bezeigten, zu welchem Zweck auch diese Fahne kirchlich eingesegnet war. Dieselbe würde sich viel eher zur Fahne der Landwehr-Kompanie Staffelstein bei festlichen Aufzügen eignen, denn es wird immer besser sein, wenn Bürger von edler Gesinnung die deutsche Fahne [hätten], als [wenn] sie Spielzeug der Turner würde (67).
Der Antrag auf Herausgabe der Fahne an die Turner sei ohne sein Wissen und ohne die Befragung des Magistrats vom Turnwart abgeschickt worden. Am 29. April entschied die Regierung gegen die Herausgabe der Fahne an die Turner
(68).

Uniform der LandwehrBereits im April 1861 klagte Major Schellerer in einem von der Regierung angeforderten Bericht über die Zustände der Landwehr:
Wahr ist es, dass die Landwehr in ihrem gegenwärtigen Zustande, der ihr in der Verfassung angewiesenen Stellung, wonach sie als eine brauchbare Reserve zur Verstärkung des Königlichen Heeres dienen soll, nicht entspricht. In den Jahren 1849 und 1850 hat man eine Zeitlang die Landwehr etwas mehr gewürdigt, allein kaum war dieselbe entbehrlich, so wurde dieselbe auf ihren alten Standpunkt verwiesen und ihrem vorigen lethargischen Schlummer übergeben
(69).
Schellerer nennt auch die Gründe für die missliche Lage der Landwehr. Zum einen sei die Abhängigkeit von den Polizeibehörden zu groß, zum andern seien die Möglichkeiten für Übungen zu gering. Letzteres sei v.a. in katholischen Orten sehr auffällig, da sich hier die Sonn- und Feiertagsgottesdienste von 7 Uhr morgens bis 3 Uhr nachmittags hinzögen. Da aber die Übungen kaum an Werktagen stattfinden könnten, sei es häufig die einzige Möglichkeit, an Sonntagen früh um 5 Uhr zu beginnen, was bei den Männern natürlich auf wenig Verständnis stoße. Trotz dieser Probleme sei es aber möglich gewesen, dass das Bataillon nicht nur Paraden ausgeführt habe, sondern sogar taktische Manöver eingeübt wurden.
Auch Scheibenschießen habe man einige Male geübt, es aber wegen Geldmangels wieder einstellen müssen
(70). Der Geldmangel rührte wohl auch daher, dass damals eine Umstellung von Steinschloss- auf Zündhütchen Gewehre geplant war. So hatte man bereits im Juni 1860 für 105 Bajonettscheiden und ebenso viele Zündhütchen Taschen dem Sattlermeister Andreas Beck 85 Gulden gezahlt. Da die Regierung mitgeteilt hatte, die Abgabe von Gewehren der neuen Art würde sich noch verzögern, mussten ebenfalls 1860 auch noch 76 der alten Gewehre repariert werden, wofür der Büchsenmacher Wolfgang Ansorg 114 Gulden und 15 Kreuzer verlangte (71). Mit diesen beiden Posten waren ca. 50 % der Einnahmen bereits verbraucht (72).
In Lichtenfels komme als spezielles Problem noch hinzu, dass die Gemeinde kein passendes Arrestlokal zur Verfügung stelle
(73). Der Streit um Räumlichkeiten für die Landwehr war zu diesem Zeitpunkt schon einige Jahre im Gang. Bereits 1837 hatte die Division einen Antrag auf ein Wachlokal gestellt und auch die Erlaubnis erhalten, ein solches zu beziehen (74).
1857 erhielt die Division auf einen erneuten Antrag zeitweise ein Zimmer in der städtischen Frohnveste zugewiesen
(75). Das war auch dringend nötig geworden, denn die Zahl der Arreststrafen, die gegen Männer der Landwehr verhängt werden mussten, stieg im Laufe der Zeit beträchtlich an. Hatte es noch 1827 wegen Nichterscheinens zum Dienst nur eine einzige Arreststrafe von acht Stunden gegeben, so wurde zehn Jahre später dieses Strafmaß zwölfmal verhängt und außerdem eine Arreststrafe von 24 Stunden wegen widerspenstigen Verhaltens im Dienst (76). Bisher hatten die Männer ihre Strafe in einem Zimmer im Rathaus abgesessen. Das scheint aber häufig keinen wirklich strafenden Charakter gehabt zu haben, denn es wird berichtet, dass die Männer diese Zeit zum gemeinsamen Kartenspiel nutzten und der Arrest nicht selten zu einem Trinkgelage ausartete (77).
Schon im Jahr 1864 wollte der Magistrat der Landwehr dem Raum in der Frohnveste wieder entziehen, da er vom Vertreter der Staatsanwaltschaft gebraucht werde. Angeblich sei auch kein anderer Raum mehr frei. Erst nach längerem Insistieren erhielt man wieder drei Räume in der Frohnveste als Arresträume zugewiesen
(78).
Vorzeichen der Auflösung
Eine letzte größere Umorganisation der Landwehr fand 1862 statt, als die Bezirksämter eingerichtet wurden
(79). Zu diesem Zeitpunkt wurden dem Lichtenfelser Bataillon, dessen Kommando sich damals in Staffelstein befand, auch die Kompanien in Burgkunstadt und Weismain zugeteilt (80).
Die Weismainer Kompanie hatte allerdings nur noch kurze Zeit Bestand. Nachdem sich 2/3 der dortigen Landwehrmänner für eine Auflösung ausgesprochen hatten, wurde dies auch 1864 erlaubt
(81). Tschako der Landwehr Lichtenfels

Spätestens seit 1863 gab es auch in Lichtenfels Überlegungen, das Bataillon aufzulösen. Im Juli dieses Jahres fanden bereits zwei Bürgertreffen statt, bei denen dieses Thema im Zentrum stand. Man entschloss sich letztlich einen Brief an die Abgeordnetenkammer zu schreiben und darin um die Auflösung zu bitten (82). Major Schellerer bereiteten diese Umtriebe große Sorgen. Noch im selben Monat schrieb er einen Bericht an das Kreiskommando In Bayreuth und beklagte sich über renitente Dienstpflichtige und über Reluenten, die Gerüchte über eine Aufhebung der Landwehr ausstreuen würden und so in die treffenden Gemeinden den Samen der Zwietracht und des Haders gebracht [haben] (83).
Schellerer glaubte sogar, eine großangelegten Plan hinter diesen Gerüchten erkennen zu können, dessen Ziel es sei, dem ansässigen, also verlässigen Bürger die Waffen aus den Händen zu winden und an dessen Stelle die überall geschaffenen Turnvereine zu bringen, welche vorkommenden Falles leichter für gewisse Zwecke zu gewinnen, was umso leichter, als im ersten Augenblicke ihnen entgegenzutreten, niemand mehr vorhanden wäre
(84).
Die allgemeine Begeisterung für die Landwehr scheint in diesen letzten Jahren rapide abgenommen zu haben, was sich auch auf die Dienstausübung und die Disziplin in den Kompanien auswirkte. Aus den Jahren 1864 und 1865 sind die Unterlagen über zwei Fälle von fortgesetzter Renitenz erhalten.
Bei einer Übung am 15.Mai 1864 hatte sich der Landwehrmann Johann Zeder äußerst unflätig gegenüber dem Divisionskommandanten Martin Pabst geäußert. Bei der Untersuchung des Falles brachte Zeder zu seiner Verteidigung vor, dass er an diesem Tage vor Beginn der Übung bereits mehrere Glas Bier und sechs Schoppen Wein getrunken habe, so dass er nicht mehr wusste, was er tat oder sagte. Der Vollrausch schützte ihn allerdings nicht vor der Strafe. Er bekam drei Tage Arrest, wobei ihm am dritten Tag als Strafverschärfung das warme Essen und die Matratze entzogen wurden
(85). Ebenfalls 1864 hatten insgesamt 29 Männer das Ausrücken zur Parade am 25.August verweigert und waren mit Arrest bestraft worden. Damit hatte immerhin ein Viertel einer Kompanie den Dienst verweigert (86).
1865 verweigerte der Oberleutnant Georg Och, der zum Quartiermeister gewählt worden war, die Aufnahme des Dienstes. Da er auch nach verschiedenen Disziplinarstrafen seine Haltung nicht änderte, wurde er 1865 aus dem Dienst entlassen
(87).

Der Krieg von 1866

Der Krieg von 1866 (88) brachte den Auflösungsprozess der Landwehr noch mal für kurze Zeit zum Stehen. Prinz Adalbert von Bayern, der zum Inspekteur der gesamten Landwehr des Königreichs ernannt worden war, wandte sich am 2. Juli 1866 mit einem aufrüttelnden Appell an seine Kompanien:
Ich bin es gewiss, dass ihr nicht nur verbrecherische Umtriebe, welche die öffentliche Ruhe stören, die Sicherheit des Staats, der Person und des Eigentums bedrohen, wann und wo solche vorkommen sollten, mit aller Energie darnieder halten, sondern auch, wenn der Feind in unser Land einfallen sollte, wie ein Mann aufstehen werdet, um an der Seite der tapferen Armee für die Verteidigung des Königs und Vaterlandes und eurer Familien furchtlos und mutig zu kämpfen
(89).
Prinzipiell wurden nun die Aufgaben der Landwehr erweitert. Sie sollte auch Munitionstransporte übernehmen, gegen Deserteure vorgehen, gefangene Soldaten bewachen usw.
(90). In Lichtenfels scheinen diese Bestimmungen aber nicht zum Tragen gekommen zu sein.
Im Jahr 1867 nahm die Landwehr wieder ihren üblichen Dienst auf. Sie rückte aus, als Bischof Deinlein zur Firmung in die Stadt kam
(91) und hielt am Geburtstag des Königs ihre übliche Kirchenparade (92).

Das Ende der Landwehr

Mit dem Ausscheiden des bisherigen langjährigen Bataillonskommandanten Schellerer im November 1867 war das Ende der Landwehr vorhersehbar. Bataillonsfahne, Schriftverkehr, Kasse usw. wurden von Staffelstein, wo Schellerer seinen Wohn- und Amtssitz gehabt hatte, nach Lichtenfels gebracht, da Hauptmann Martin Pabst aus Lichtenfels der neue interimistische Kommandant wurde (93).
Mit dem folgendem Jahr begann auch offiziell die allmähliche Auflösung der Landwehren. Durch das Gesetz, die Wehrverfassung betreffend vom 31.Januar 1868 wurde die Dienstzeit auf fünf Jahre beschränkt, die Landwehr galt nun als Reserve des stehenden Heeres. Der Staat übernahm die Ausrüstungs- und Uniformierungskosten. Damit war die Landwehr zum reinen Militärinstitut geworden. Die Landwehr älterer Ordnung war endgültig überflüssig und wurde zum 1.Januar 1870 aufgehoben
(94). Vorbereitet worden war die Aufhebung durch Erleichterungen und Einschränkungen. Die Landwehrmänner mussten keine Säbel mehr tragen, auch bezüglich der Uniformierung waren Erleichterungen in Aussicht gestellt worden. Außerdem wurde für Reluitionen ein Maximum festgelegt (95).
Dem neuen Kommandanten Martin Pabst blieb also nur noch die Aufgabe, die Auflösung in geregelten Bahnen durchzuführen. Bereits Anfang 1869 erging der Befehl, das gesamte Inventar der Landwehr binnen acht Tagen in ein Depot abzuliefern
(96). Allerdings verzögerte sich diese Sammlung beträchtlich. Es musste sogar darauf hingewiesen werden, dass denjenigen eine Disziplinarstrafe drohe, die versuchen sollten, ihre Uniformen zu verkaufen oder zu Zivilkleidern umzuändern (97). In Lichtenfels zog Martin Pabst mit seinem Sohn und einem Handwagen durch die Stadt, um die Landwehrrequisiten einzusammeln (98). Die Reaktionen der Bürger auf die Auflösung waren recht gemischt. Zum einen war man sicherlich froh, die zusätzliche Belastung loszuwerden, zum andern aber verlor man damit auch eine gern gesehene Dekoration öffentlicher Feierlichkeiten (99).
Als die Landwehr bereits aufgelöst war, gab es nochmals Aufregung, da ein neues Gesetz geplant war, eine Bürgerwehr zu errichten, die dem bisherigen Institut durchaus vergleichbar war, den Einzelnen aber noch stärker in die Pflicht genommen hätte
(100).
Es kann nicht verwundern, dass man in Lichtenfels über Gegenmaßnahmen nachdachte. Bürgermeister Wenglein ließ einen Protestbrief schreiben und schickte diesen an nahezu alle größeren Städte Oberfrankens, die sich geschlossen diesem Protest anschlossen
(101).

Noch im März fanden zwei Bürgerversammlungen statt, die über diesen Gesetzesplan berieten (102). Ergebnis dieser Versammlungen war ein Brief an die Abgeordnetenkammer, den 234 Bürger unterschrieben. Dieses Schriftstück fasst noch mal zusammen, zu welcher Einschätzung der Landwehr man nach über 60jähriger Existenz dieser Einrichtung gelangt war:
  Kaum war das Institut der Landwehr älterer Ordnung, welches lediglich zur Belastung und Bedrückung der Bürger gedient hatte, gefallen, so wird schon wieder beabsichtigt, ein ähnliches, ungleich beschwerlicheres Institut an dessen Stelle zu setzen. Eine gründliche Reform der seitherigen Bestimmungen über die Landwehr älterer Ordnung, Vereinfachung des bestandenen zeitraubenden Dienstes, Abschaffung der kostspieligen Uniformierung hat man erwartet, allein statt dessen bedroht der eingebrachte Gesetzesentwurf, alle längst schon als unpraktisch erkannten Einrichtungen der Landwehr älterer Ordnung nicht nur zu erneuern, sondern dem Bürger eine noch größere Last aufzubürden
(103).
Die letzten Spuren der Landwehr verschwanden 1874, als fünf alte Trommeln und die Gewehre der Landwehr an Privatpersonen verkauft wurden
(104). Die Erlöse aus dem Verkauf des ehemaligen Landwehrbesitzes blieben minimal, wahrscheinlich eine Folge des damaligen Überangebots auf dem Markt, da die Landwehren in ganz Bayern aufgelöst worden waren (105).
Der Begriff „Landwehr" blieb allerdings erhalten. Er wurde nach 1870 für die älteren Jahrgänge der Reserve verwendet, der Begriff „Landsturm" bezeichnete die ältesten wehrpflichtigen Jahrgänge
(106).

Tambourstock der Landwehr

 

Schlussbetrachtung

Grundgelegt in den Ideen der Französischen Revolution, versuchten die Landwehren das Ideal des „Volkes in Waffen" zu verwirklichen, bedeuteten für den Einzelnen aber oft mehr Belastung als Ehre. Mit dem Verblassen dieses Ideals nach 1848 beginnt schließlich auch der Niedergang der Landwehr, ein Vorgang der mit der Einigung Deutschlands einhergeht. Den ganz anderen Bedingungen des Deutschen Reichs von 1870/71 entsprach die Landwehr älterer Ordnung dann in keiner Weise mehr, so dass ihre Auflösung nur folgerichtig erschien.
 

 

 

 

7. Zum Landwehrpersonal

Im Folgenden soll versucht werden, eine Liste der Hauptleute der Lichtenfelser Kompanien und der Bataillonskommandanten zu erstellen, soweit die Quellen dies zulassen (107).

Hauptleute der Landwehr in Lichtenfels:

1. Felix Silbermann: 1808 - 1827
Geboren am 29.April 1771 in Kronach, gestorben am 8.November 1827 in Lichtenfels. Für das erste Viertel des 19.Jahrhunderts war Silbermann eine der wichtigsten Gestalten der Stadtgeschichte. Als Unternehmer war er Besitzer der Porzellanfabrik Hausen, Holzgroßhändler, Groß- und Kleinhändler für eine Vielzahl verschiedener Waren und Gründer einer Pottaschenfabrik in Lichtenfels. Seit 1818 hatte er auch das Bürgermeisteramt inne, und seit 1825 vertrat er den Obermainkreis im Landtag
(108). 1810 bis 1814 Erster Schützenmeister der Schützengesellschaft in Lichtenfels.

2. Johann Zeder: 1808-1815 (109)
Geboren wohl 1770, von Beruf Gastwirt
(110).
1810 Mitbegründer der Schützengesellschaft Lichtenfels.

3. Georg Krug: 1828-1834
Krug war Holzhändler in Lichtenfels. Seit 1824 hatte er auch einen Sitz im Stadtmagistrat. 1828 wurde er Bürgermeister
(111).
1810 Mitbegründer der Schützengesellschaft Lichtenfels, 1834 Mitstifter des Schützenhauses und Erster Schützenmeister von 1834 bis 1840.

4. Jakob Osta: 1831-1836
Geboren am 3.Februar 1784, war er als Gastwirt in Marktzeuln tätig
(112). Er zog 1817 nach Lichtenfels um, wo er in die Gastwirtschaft „Zum Schwarzen Kreuz" einheiratete und schließlich sogar erster Bürgermeister wurde (113). In die Landwehr kam er 1808 als Leutnant (114).
1810 Mitbegründer der Schützengesellschaft Lichtenfels und 1834 Mitstifter des Schützenhauses.

5. Leonhard Schweigert: 1831
Er kam als Hauptmann am 10.Mai 1831 zur zweiten Lichtenfelser Kompanie.
Von Beruf war er Hutmacher
(115).

6. Joseph Schneider: 1836-1849
Geboren am 11.August 1782, gestorben am 10.April 1862. Von Beruf war er Schneidermeister
(116).
1810 Mitbegründer der Schützengesellschaft Lichtenfels.

7. [?] Baumann: 1849-1853

8. Joseph Silbermann: 1849-1854
Geboren am 28.März 1797, tätig als Kaufmann
(117).

9. [?] Beck: 1854

10. Johann Hambaum: 1855-1867
Geboren am 27.Juli 1808, gestorben am 11.Februar 1881
(118). Der Schneidermeister war insgesamt von 1846 - 1867 bei der Landwehr tätig.

11. Georg Och:
Oberleutnant bis 1865. Maurermeister in Lichtenfels, geboren 5.April 1814 zu Lichtenfels, gestorben im Jahre 1867.
Von 1855 bis 1864 zweiter Schützenmeister.

weitere Personen des obigen Textes:

- Ansorg Wolfgang - Baumann Konrad - Beck Andreas - Bohlein Franz - Eschenbach - Fasching David - Häffner - Hoch - Hoffmann Gottfried - Höggner - Hübner Felix - Johannes Anton - Kirchmaier Michael - Freiherr Franz Ludwig Friedrich von Künsberg zu Schmeilsdorf - Graf von Ortenburg - Pabst Martin - Thomas von Remich - Schell Landrichter - Schellerer - Stößel Andreas - Graf von Giech zu Thurnau - Wagner Balthasar - Wenglein - Wilhelm Ignaz - Zimmermann -
 

8. Anmerkungen
1 Meyer, Heinrich: Die Auflösung des Lichtenfelser Landwehr-Bataillons älterer Ordnung. In: HB 1958, Nr. 5.
2 StAB, K 3 B, Nr. 13.
3 Brückner, Gottfried: Der Bürger als Bürgersoldat. Phil. Diss. Bonn 1968, S. 32.
4 Vgl. ebd. S. 11-13.
5 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 166.
6 Vgl. Handbuch der bayerischen Geschichte, 4. Band, S. 858f.
7 Vgl. Brückner (wie Anm. 3), S. 21-23.
8 Vgl. Rattelmüller, Paul: Das Bayerische Bürgermilitär. München 1969, S. 21.
9 Vgl. zu diesem Vorgang auch Ottmer, Hans-Martin: Militärgeschichte zwischen Französischer Revolution und Freiheitskriegen. In: Neugebauer, Karl-Volker (Hrsg.): Grundzüge der deutschen Militärgeschichte 1 (Historischer Überblick). Freiburg im Breisgau 1993, S. 77-127, hier v.a. S. 99; Schnebel, Hans-Helmut: Vom Bürger zum Staatsbürger in Uniform - Hammelburg und die königlich-bayerische Landwehr älterer Ordnung 1816-1868. In: Mainfränkisches Jahrbuch für Geschichte und Kunst 1993 (Band 45), S. 230-238, hier S. 230-232.
10 Vgl. Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 24; vgl. auch Lüneburg, Andreas: Der Bürger als Soldat. Der Bürger-Soldat. In: 1000 Jahre Kronach 1994, Nr. 9, S. 8-12, hier S. 10.
11 Vgl. Brückner (wie Anm. 3), S. 40f; vgl. auch Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 24.
12 Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 24.
13 Vgl. Brückner (wie Anm. 3), S. 42-44; vgl. auch Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 25.
14 Ein früher Einsatz der Landwehren von Marktzeuln, Marktgraitz, Lichtenfels und Staffelstein fand wohl schon am 3. November 1805 statt, als die Kompagnien ausrückten, um in Michelau dem Pfarrer von Marktgraitz zu einen katholischen Gottesdienst in der St. Anna-Kapelle zu ermöglichen, von den Michelauern aber keinen Zutritt zu ihr erhielten. Vgl. dazu Dippold, Günter: Evang.-Luth. Johanneskirche Michelau. Geschichte und Beschreibung. Michelau in OFr. 1994, S. 22; Arneth, Gerhard: Geschichte des Landkreises Lichtenfels. Ein Überblick. Lichtenfels 1993, S. 27; Urban, Josef: Kirchengeschichtliche Stationen seit 1802. In: Dippold, Günter und Josef Urban (Hrsg.): Im oberen Maintal. Auf dem Jura. An Rodach und Itz. Landschaft - Geschichte - Kultur. Lichtenfels 1990, S. 261-301, hier S. 276.
15 Vgl. StAB, K 3 H, Nr. 462, fol. 1r-9r.
16 Vgl. ebd., fol. 32r und 68r-69v.
17 Die Kreiskommissariate waren die vorgesetzten Zivilbehörden der Landwehren und hatten als solche die Aufsicht über Musterung, Einberufung und Übungen. Stand die Landwehr tatsächlich unter Waffen, war die Linienkommandantschaft vorgesetzt. Gab es in einer Stadt kein Linienmilitär, so bildete der jeweilige Landrichter oder der Polizeikommissar die vorgestzte Stelle. Erst mit der Verordnung von 1826 erhielten die Kommandanten der Landwehr selbst weitgehende Befugnisse. Vgl. dazu Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 55-60.
18 Vgl. Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 22.
19 Jede Kompagnie hatte das Recht einen Hauptmann, einen Oberleutnant, einen Unterleutnant, einen Feldwebel, einen Sergeanten, fünf Korporale, einen Pfeifer und zwei Tambours aufzustellen. Vgl. dazu Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 22.
20 Vgl. StAB, K 3 H, Nr. 462, fol. 82r-83r und fol. 98r-98v.
21 Vgl. LT vom 29. März 1954.
22 Vgl. StAB, K 3 H, Nr. 462, fol. 115r; vgl. auch Meyer, Auflösung (wie Anm. 1).
23 Vgl. Karl, Heinrich: Staffelsteiner Chronik. Staffelstein 1905, S. 268.
24 Vgl. StAB, K 3 H, Nr. 454, fol. 8r; vgl. auch Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 24.
25 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 167.
26 Vgl. StAB, K 3 H, Nr. 454, fol. 191v-192r; vgl. auch StAB, K 3 H, Nr. 462, fol. 122v und StAB, K 3 B, Nr. 158.
27 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 173.
28 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 14/I.
29 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 166, fol. 8v.
30 Vgl. Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 22.
31 Vgl. ebd., S. 25.
32 Vgl. Hofmann, August: Die bayerische Landwehr älterer Ordnung. In: HB 1927, Nr. 1. Eine Beschreibung der Uniformierung liefert auch Karl (wie Anm. 23), S. 268.
33 Vgl. StadtAL, Die Uniformierung der älteren Landwehrmänner zu Lichtenfels 1828.
34 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 253.
35 StAB, K 3 B, Nr. 13.
36 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 17.
37 StAB, K 3 B, Nr. 14/I. Die Pariser Julirevolution von 1830 hatte auch in Braunschweig, Sachsen und Kurhessen zu Unruhen geführt. Da auch ein Teil der bayerischen Presse den Umsturz in Paris guthieß, gab es ernsthafte Befürchtungen, die Unruhen könnten, angeregt v.a. durch die Vorgänge in Sachsen, auch auf Bayern übergreifen.
38 Vgl. ebd.
39 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 170.
40 Vgl. StadtAL, Akten der Landwehr zu Paraden und Feierlichkeiten. Da die meisten Akten und Schriftstücke der Landwehr im Stadtarchiv Lichtenfels noch nicht registriert und nummeriert wurden, erscheinen sie hier mit Titeln, die der Verfasser nach dem jeweiligen Inhalt gewählt hat.
41 Gemeint ist hier wohl Revierförster Böhe, der 1832 Major und damit Bataillonskommandant wurde. Näheres zu ihm und den anderen Kommandanten und Hauptleuten findet sich im entsprechenden Kapitel.
42 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 15, fol. 69r- 86r.
43 Vgl. ebd., fol. 111v-171r.
44 Vgl. Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 23.
45 Reluitionspflichtig waren Witwen mit besteuertem Besitz oder solche, die mittels Gesellen ein besteuertes Gewerbe ausübten. Außerdem mussten auch alle Männer, die wegen körperlicher Gebrechen dienstuntauglich waren, Reluitionen zahlen. Vgl. dazu Brückner (wie Anm. 2), S. 68. Natürlich gab es immer wieder Versuche, diesen Zahlungen zu entgehen. So scheint es durchaus häufig vorgekommen zu sein, dass Männer ihr Anwesen der Ehefrau überschrieben, um so selbst nicht reluitionspflichtig zu sein. Vgl. dazu StAB, K 3 B, Nr. 14/I. Die Höhe der Reluitionen wurde durch eine Kommission festgelegt. Die Zahlung war abhängig vom jeweiligen Einkommen. Die niedrigsten Beiträge, 30 Kreuzer, zahlten in Lichtenfels ein Seifensieder, ein Postbote und fünf Bahnwärter. Den höchsten Betrag von jeweils 10 Talern hatten der Kaufmann Baptist Gühl und der Leimfabrikant Andreas Ultsch zu entrichten. Vgl. dazu StadtAL, Etatvorschlag der Landwehr für 1862/63.
46 Vgl. StadtAL, Die Pflicht zur persönlichen Dienstleistung 1834.
47 StadtAL, Entlassungsgesuch des Ignaz Wilhelm 1828.
48 Ebd.
49 Ebd.
50 Vgl. ebd.
51 Vgl. StadtAL, Untersuchung gegen Georg Adam Düring 1834; vgl. auch StadtAL, Strafbuch der Landwehrdivision Lichtenfels. Für die Strafen in der Landwehr gab es eine eigene Disziplinarordnung. Prinzipiell durfte der kommandierende Offizier Arrest bis zu 48 Stunden verhängen. Schärfere Strafen, Hausarrest bis zu 14 Tagen, Strafdienst, Degradierung u.ä., wurden von gewählten Disziplinarräten verhängt. Vgl. dazu Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 30.
52 Vgl. StadtAL, Man a/134.
53 StadtAL, Man a/23.
54 Vgl. StadtAL, A 35.
55 Vgl. StadtAL, Orderbuch der Landwehr, Order Nr. 22.
56 Vgl. ebd., Order Nr. 30.
57 Vgl. Brückner (wie Anm. 3), S. 72.
58 Grundlegend zu diesem Kapitel der Stadtgeschichte ist: Meyer, Heinrich: Die Einheits- und Freiheitsbewegung und Revolution von 1848 in Lichtenfels. In: HB 1961, Nr. 1 und 2; vgl. auch Endres, Rudolf: Franken und Bayern im Vormärz und in der Revolution von 1848/49. In: Grimm, Claus (Hrsg.): Vorwärts, vorwärts sollst du schauen... Geschichte, Politik und Kunst unter Ludwig I., 2. Band, München 1986, S. 199-217; Zimmermann, Ludwig: Die Einheits- und Freiheitsbewegung und die Revolution von 1848 in Franken (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte, Band 9), Würzburg 1951.
59 Vgl. ebd.
60 Ein Beleg für das Vorhandensein liberaler Strömungen in Lichtenfels ist die Teilnahme einer größeren Abordnung von Lichtenfelsern am Verfassungsfest von Gaibach 1832. Vgl. dazu Herrmann, Erwin: Liberale Bewegungen im frühen 19. Jahrhundert in Oberfranken. In: Archiv für Geschichte von Oberfranken 1980 (Band 60), S. 151-185, hier S. 168.
61 Vgl. StadtAL, A 992.
62 Vgl. ebd. Eine ähnliche Konstellation gab es auch in Regensburg. Vgl. dazu Schmidt, Wolfgang: Zur Geschichte des Regensburger Bürgermilitärs im 19. Jahrhundert. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 1995 (Band 58, Heft 2); 577-636, hier S. 628-633.
63 Vgl. ebd.
64 Vgl. ebd.
65 Vgl. StadtAL, A 990.
66 Landrichter Heinrich Eschenbach wird in 1852/53 auf Wunsch König Max II. erstellten Listen über auffallend oppositionelles bzw. regierungstreues Verhalten einzelner Personen besonders lobend erwähnt: Unausgesetzt tätig im März 1848 für Ruhehaltung und Verhinderung von Exzessen, gelang es ihm auch, die Teilnehmer an den Angriffen auf das Schloss Redwitz zur Haft zu bringen und weitere Verbreitung anarchischer Umtriebe zu verhindern. Erhielt das Ritterkreuz des Verd. Ordens v. hl. Michael. Zitiert nach Zinner, Bernd: Zur Revolution 1848/49 in Oberfranken. In: Archiv für Geschichte von Oberfranken 1983 (63. Band), S. 97-116, hier S. 110. Zinner veröffentlicht in diesem Aufsatz alle Listen für Oberfranken.
67 Vgl. ebd.
68 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 18/I.
69 Der genaue Zeitpunkt der Verteilung der Waffen ist nicht mehr festzustellen. Genannt werden der 14. und der 19. Mai. Vgl. dazu StAB, K 3 B, Nr. 18/I; StAB, K 3 B, Nr. 209; StadtAL, A 991.
70 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 18/I.
71 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 18/II; vgl. auch Meyer, Revolution von 1848 (wie Anm. 58).
72 Aus der Stadt Lichtenfels selbst scheint im Zusammenhang mit den revolutionären Vorgängen nur der Färbermeister Fr. Xaver Krug kurze Zeit inhaftiert worden zu sein. Vgl. dazu Zinner (wie Anm. 66), S. 115.
73 Vgl. StadtAL, A 991.
74 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 18/iV.
75 Vgl. StadtAL, Orderbuch der Landwehrdivision Lichtenfels.
76 Vgl. StadtAL, Untersuchung gegen den Feldwebel Wagner. Für seine Vergehen erhielt Wagner eine 12stündigen Arrest, weiterhin wurde er für ein Jahr degradiert. Vgl. dazu StadtAL, Strafbuch der Landwehrdivision Lichtenfels.
77 Vgl. StadtAL, Untersuchung gegen den Sergeanten Franz Bohlein.
78 StadtAL, Untersuchung gegen den Feldwebel Wagner.
79 StAB, K 3 B, Nr. 18/IV.
80 Vgl. ebd.
81 StAB, K 3 B, Nr. 253; zur Beurteilung der Landwehr in der Bevölkerung vgl. auch Schmidt (wie Anm. 62), S. 626-628.
82 Vgl. ebd.
83 Vgl. StadtAL, Kosten für Reparaturen 1860.
84 Allgemein scheint die Ausstattung der Landwehr mit Waffen nicht zufriedenstellend gewesen zu sein. Auch für die Landwehren in Bayreuth und Regensburg lassen sich solche Defizite feststellen, so dass die abzuhaltenden Schießübungen nur bedingt durchführbar waren. Vgl. dazu Schmidt (wie Anm. 62), S. 610.
85 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 253.
86 Vgl. StadtAL, B 9, Beschluss vom 30. November 1837.
87 Vgl. StadtAL, B 11, Beschluss vom 23. April 1857.
88 Vgl. StadtAL, Strafbuch der Landwehrdivision Lichtenfels.
89 Vgl. StadtAL, A 39.
90 Vgl. ebd.
91 Vgl. dazu Arneth, Gerhard: Von Keller-, Kasten- und Klosterämtern zum Landkreis Lichtenfels. In: Dippold, Günter und Josef Urban (Hrsg.): Im oberen Maintal. Auf dem Jura. An Rodach und Itz. Landschaft- Geschichte-Kultur. Lichtenfels 1990, S. 101-134, hier S. 124f; vgl. auch Weiß, Hildegard: Lichtenfels-Staffelstein. München 1959. (HAB, Teil Franken, Reihe I, Heft 7), S. 156f.
92 Vgl. LT vom 14. Oktober 1862.
93 Vgl. LT vom 11. Oktober 1864.
94 Vgl. LT vom 23. und 25. Juli 1863.
95 StAB, K 3 B, Nr. 253.
96 Ebd.
97 Vgl. StadtAL, Untersuchung gegen den Landwehrmann Johann Zeder.
98 Vgl. StadtAL, Verzeichnis der 1864 nicht ausgerückten Landwehrmänner.
99 Vgl. StadtAL, Untersuchung gegen den Oberleutnant Georg Och.
100 Zur Bedeutung dieses Krieges für die Lichtenfelser Stadtgeschichte vgl. Meyer, Heinrich: Lichtenfels im Bruderkrieg von 1866. In: HB 1963 Nr. 7, 8 und 9.
101 StAB, K 3 B, Nr. 14/III.
102 Vgl. Rattelmüller (wie Anm. 8), S. 30.
103 Vgl. LT vom 19. August 1867.
104 Vgl. LT vom 26. September 1867.
105 Vgl. StadtAL, Man a/29; vgl. auch LT vom 4. November 1867 und Karl (wie Anm. 23), S. 268-269.
106 Vgl. Brückner (wie Anm. 3), S. 48-53.
107 Vgl. LT vom 9. Januar 1869.
108 Vgl. LT vom 19. Januar 1869.
109 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 14/III.
110 Vgl. Meyer, Auflösung (wie Anm. 1).
111 Vgl. Karl (wie Anm. 23), S. 269; Schnebel (wie Anm. 9), S. 237, zeigt auf, wie in Hammelburg nach Auflösung der Landwehr andere Vereinigungen wie Schützenverein und Freiwillige Feuerwehr deren Aufgaben übernahmen. Ähnliches kann wohl auch für Lichtenfels vermutet werden, doch müssten hier die Details noch genauer untersucht werden.
112 Vgl. StadtAL, A 30; Vgl. auch Brückner (wie Anm. 3), S. 53f.
113 Vgl. StadtAL, A 30.
114 Vgl. LT vom 23. März 1870.
115 LT vom 30. März 1870.
116 Vgl. StadtAL, B 12, Beschlüsse vom 2. Juli und 20. August 1874.
117 Vgl. Schmidt (wie Anm. 62), S. 613.
118 Vgl. Handbuch der bayerischen Geschichte (wie Anm. 6), S. 859.
119 Die Daten zu den einzelnen Personen wurden aus den Erwähnungen in den Rechnungen und den Grund- und Mannschaftslisten der Landwehr gewonnen. Sie geben nur an, für welchen Zeitraum die jeweilige Person eindeutig in ihrem Amt nachweisbar ist. Es ist durchaus möglich, dass einige der Personen auch außerhalb des aufgeführten Zeitraums ihr Amt ausübten.
120 Die Angaben zu Silbermann entstammen Meyer, Heinrich: Joseph Felix Silbermann. In: Aus Lichtenfels Stadt und Land. Fränkischer Heimatkalender 1962, S. 35-42.
121 Die Daten zu Zader sind genau, da sich bei ihm ausnahmsweise exakt Ernennung und Niederlegung des Amts nachweisen lassen. Vgl. dazu StAB, K 3 H, Nr. 462, fol. 63r-63v und fol. 122v.
122 Vgl. StAB, K 3 H, Nr. 462, fol. 36r.
123 Die zusätzlichen Angaben zu Krug wie auch zu den anderen Personen sind, soweit nicht anders angegeben, der Personenkartei im Stadtarchiv Lichtenfels entnommen.
124 Vgl. StadtAL, Grundliste der 1. Landwehr-Kompanie von 1835/36.
125 Zu seiner Person und seiner Familie vgl. Wachter, Franz: Soll und Haben. Blick in das Werden und Vergehen des Handelshauses Osta in Marktzeuln. In: Aus Lichtenfels Stadt und Land. Fränkischer Heimatkalender 1958, S. 49-54.
126 Vgl. StadtAL, Grundliste der 1. Landwehr -Kompanie (ohne Jahreszahl).
127 Vgl. StadtAL, Grundlisten der ganzen Landwehr-Division Lichtenfels (ohne Jahreszahl).
128 Nach den Angaben Meyers soll auf dem Lichtenfelser Friedhof Schneiders Grabstein mit den entsprechenden Angaben zu finden sein.
129 Vgl. StadtAL, Grundliste für die 1. Lichtenfelser Kompanie von 1849.
130 Todesanzeige im LT vom 12. Februar 1881.
131 Vgl. StAB, K 3H, Nr. 462, fol. 122v.
132 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 14/I.
133 Zur Ernennung vgl. Bayer. Rgbl. von 1833, S. 54.
134 Vgl. StAB, K 3 B, Nr. 157.
135 Vgl. ebd.
136 Todesanzeige im LT vom 21. Februar 1887.